Schweigepflicht
Im Rahmen von Begleitungsprozessen werden persönliche Angaben und Informationen aufgenommen. In der Rolle als Coach unterliege ich der Schweigepflicht, weshalb die Angaben nicht an dritte ausgehändigt werden. Sollte jedoch Verdacht auf eine Straftat, eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegen, so bin von der Schweigepflicht befreit.
Preise
Die Kosten sind jeweils nach der Sitzung zu begleichen. Eine Rückerstattung im Nachhinein ist nicht möglich. Für unentschuldigte Absenzen muss das Honorar für die Coachingsitzung bezahlt werden.